Der Verein „Ein Ort für Kinder- Verein zur Förderung der Kinderbetreuung e.V.“ als Träger, bestimmt die Strukturen und Rahmenbedingungen, die dem Betrieb der Kindertageseinrichtung zu Grunde liegen. Diese Rahmenbedingungen lassen sich unter zwei Aspekten beschreiben:
Der Verein erfüllt als juristische Person des privaten Rechts mehrere wichtige Funktionen:
Diese Aufgaben werden ehrenamtlich vom Vorstand des Vereins, einem Dreiergremium, wahrgenommen.
Gemäß der Satzung des Vereins beträgt die Amtsperiode des Vorstands zwei Jahre. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und repräsentiert den Verein sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis.
Neben dem rechtlichen Aspekt bietet der Verein auch den Handlungsrahmen, in dem Eltern ihre Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder einbringen können.
Dauerhaft ist dies in §2 der Vereinssatzung als Zweck des Vereins formuliert: „Der Verein fördert eine qualifizierte Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern. Dem Gedanken der Integration soll Rechnung getragen werden.“
Weitere Handlungsmöglichkeiten bieten die Organe des Vereins: Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung. Durch Mitarbeit in den Organen des Vereins haben Eltern die Möglichkeit, auf die Bedingungen, unter denen ihre Kinder betreut werden, direkt Einfluss zu nehmen.